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Pferderecht

Haftung für fehlerhafte Ankaufsuntersuchung

Der Verkäufer eines Pferdes haftet dann nicht für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung, wenn der Pferdekaufvertrag das Risiko der fehlerhaften Ankaufsuntersuchung unzweifelhaft dem Käufer zuweist; in diesen Fällen kann der Käufer nicht vom Pferdekaufvertrag zurücktreten (Oberlandesgericht Oldenburg, AZ: 5 U 159/14).