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Baurecht Verbraucherrecht

BGH zur Schwarzarbeit und mangelhaften Werkleistung

Wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG nichtig ist, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.