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Arbeitsrecht

Freistellung unter Urlaubsanrechnung

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz legt grundsätzlich der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden, was mit Urlaubsansprüchen eines Arbeitnehmers geschieht, wenn dieser „ab sofort unter Anrechnung seiner Urlaubstage von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge“ freigestellt wird.