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Baurecht

Architektenhaftung für Baukostenüberschreitung

Für die Berechnung des Schadens bei einer dem Architekten zuzurechnenden Baukostenüberschreitung sind zwei Vermögenslagen miteinander zu vergleichen, nämlich die tatsächliche Vermögenslage des Bauherrn mit dem Wert des Grundstücks im jetzigen bebauten Zustand mit der gedachten Situation, wie hoch das Vermögen des Bauherrn wäre, wenn der Architekt pflichtgemäß gehandelt hätte (zum Beispiel die Baukosten richtig ermittelt hätte und auf die drohende Überschreitung hingewiesen hätte) und dann der Bauherr reagiert hätte (zum Beispiel einfacher oder weniger oder gar nicht gebaut hätte).