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Arbeitsrecht

Krankmeldung

Die Anzeige- und Nachweispflicht im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit regelt sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.