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Arbeitsrecht

Kurzarbeit und Maßregelungsverbot

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen, bevor Kurzarbeit tatsächlich eingeführt werden kann, eine entsprechende Vereinbarung treffen. An Stelle einer Vereinbarung können tarifliche Ermächtigungsnormen, Betriebsvereinbarung und auch einzelvertragliche Vereinbarungen gelten.

In einem nun vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg entschiedenen Verfahren hatte eine Beschäftigte in einem Betrieb, auf welchen das Kündigungs-schutzgesetz keine Anwendung findet, der einzelvertraglichen Vereinbarung von Kurzarbeit nicht zugestimmt. Begründet hat die Beschäftigte dies damit, dass sie mit der Lohnkürzung durch die Kurzarbeit nicht einverstanden sei.

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Arbeitsrecht

Krankmeldung

Die Anzeige- und Nachweispflicht im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit regelt sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.

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Arbeitsrecht

Ungenehmigter Urlaub kann zur Kündigung führen

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte ein Fall zu entscheiden, in dem es darum ging, ob die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund ist und gegebenenfalls auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

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Verbraucherrecht

Kreditkündigung durch Kunden

Das Landgericht Paderborn hat jüngst in einer Entscheidung zu einem für eine Fahrzeugfinanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag entschieden, dass die Modalitäten für die Kündigung auch eines befristeten Darlehensvertrages klar und transparent aus den Vertragsunterlagen hervorgehen müssen, insbesondere wenn der Darlehensnehmer Verbraucher ist.

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Arbeitsrecht

Zur arbeitsrechtlichen Abmahnung

Verstöße eines Vertragspartners gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten können zu einer inhaltlichen Änderung des Arbeitsvertrages führen, wenn diese Verstöße vom anderen Vertragspartner über einen längeren Zeitraum ungeahndet hingenommen werden. Wer dies verhindern will, muss klarstellen, dass er diese Verstöße nicht weiter hinnehmen möchte.

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Arbeitsrecht

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Nach derzeit ständiger Rechtsprechung muss ein Arbeitgeber die von ihm verbotene private Internetnutzung („Surfen“) des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit zunächst abmahnen, bevor er das Arbeitsverhältnis kündigen darf.

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Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Abmahnung – was ist zu tun?

Erst Abmahnung, dann Kündigung: Wer am Arbeitsplatz eine Abmahnung erhält, ist gewarnt: Das Arbeitsverhältnis wackelt!

Abmahnungen können dann ausgesprochen werden, wenn der Abeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann grundsätzlich jedes persönliche Fehlverhalten sein – etwa das Nichteinhalten der Arbeitszeit, Zu-Spät-Kommen, oder das Nichtbefolgen von berechtigten Weisungen des Vorgesetzten.

Auf Abmahnungen folgt bei einem weiteren Verstoß oft die Kündigung.

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Arbeitsrecht

Betriebsinterna im Internet

Immer häufiger tritt der Fall auf, dass Arbeitnehmer, die sich ungerecht behandelt fühlen, Informationen oder persönliche Meinungen zu ihrem Arbeitsverhältnis oder zum Betrieb des Arbeitgebers im Internet in sogenannten sozialen Netzwerken veröffentlichen. Dabei geht es vielen Mitarbeitern überhaupt nicht um eine konkrete Schädigungsabsicht, sondern sie wollen ihrem Unmut Ausdruck verleihen und eventuell auch Gleichgesinnte über das Internet ansprechen.

Solche Verhaltensweisen können für den Arbeitnehmer aber ganz erhebliche arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Auch andere rechtliche Folgen sind nicht ausgeschlossen.

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Arbeitsrecht

Die Kündigung des „Low Performers“

Als „Low Performer“ wird im neuen Arbeitsrechtsdeutsch ein Arbeitnehmer bezeichnet, dessen Arbeitsleistung die berechtigte Leistungserwartung des Arbeitgebers nicht unerheblich unterschreitet, so dass dem Arbeitgeber ein Festhalten an dem unveränderten Arbeitsvertrag unzumutbar wird.