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AGB-Recht Verbraucherrecht

Zur Kündigung von in elektronischer Form geschlossenen Verträgen

Mittlerweile können eine Vielzahl von Verträgen in digitaler Form über das Internet abgeschlossen werden. Nicht selten finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser „Online-Anbieter“ Regelungen, wonach die Kündigung des Vertrages zur Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) bedürfe und im Übrigen die Kündigung per Telefax oder per Post zu erfolgen habe. Üblicherweise ist ergänzend ausgeführt, dass die Kündigung in elektronischer Form ausgeschlossen ist.