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Handelsrecht

Handelsvertreter: Bürokostenzuschuss

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.11.2015 – VIII ZR 59/14 – ging es um eine Vertragsbestimmung, nach der die Zahlung eines zweckgebundenen Bürokostenzuschusses an den Handelsvertreter davon abhängig gemacht war, dass das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung ungekündigt bestand. Als Regionaldirektor hatte der Handelsvertreter ein Büro vorzuhalten und einen erheblichen organisatorischen Aufwand zu betreiben, zugleich bei einer Eigenkündigung eine Frist von mehr als zweieinhalb Jahren einzuhalten. Als er nach seiner Kündigung den Bürokostenzuschuss einforderte, wurde dieser mit Hinweis auf die Vertragsklausel verweigert, obwohl er noch während der Kündigungsfrist seiner Tätigkeit nachgehen und den bisherigen Aufwand betreiben musste.