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Arbeitsrecht

Die Kündigung des „Low Performers“

Als „Low Performer“ wird im neuen Arbeitsrechtsdeutsch ein Arbeitnehmer bezeichnet, dessen Arbeitsleistung die berechtigte Leistungserwartung des Arbeitgebers nicht unerheblich unterschreitet, so dass dem Arbeitgeber ein Festhalten an dem unveränderten Arbeitsvertrag unzumutbar wird.