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Arbeitsrecht

Lohnsteuer falsch abgezogen

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob einem Arbeitgeber gegenüber seinem Beschäftigten ein Ersatzanspruch zusteht, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer falsch abgezogen hat. Konkret: wenn der Arbeitgeber von der Vergütung des Beschäftigten zu wenig Lohnsteuer einbehalten und dementsprechend zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hatte.

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Muss eine Entschädigung für Mehrarbeit versteuert werden?

Die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit ist in § 3 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz geregelt. Überschreitet ein Beschäftigter auf Weisung des Arbeitsgebers die gesetzliche Höchstarbeitszeitgrenze, handelt es sich um sog. „rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit“. Leistet der Arbeitsgeber für diese Mehrarbeit dann Zahlungen, muss sich der steuerpflichtige Beschäftigte im Rahmen seiner Steuererklärung mit der Frage auseinandersetzen, ob diese Zahlungen als Arbeitslohn zu versteuern sind oder als Schadensatz steuerfrei bleiben können.