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Arbeitsrecht

Zur Kündigung wegen Leistungsmängeln

Neben einer Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nach dem Kündigungsschutzgesetz auch auf verhaltensbedingte Gründe stützen. Ein solcher liegt zum Beispiel vor, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht in der gemäß dem Arbeitsvertrag geschuldeten Qualität und/oder Menge erbringt. Neudeutsch wird gerne von den sogenannten „Low-Performern“ gesprochen, Arbeitsgeber stützen Ihre Kündigung dann darauf, der Mitarbeiter sei ein „Low-Performer“.

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Die Kündigung des „Low Performers“

Als „Low Performer“ wird im neuen Arbeitsrechtsdeutsch ein Arbeitnehmer bezeichnet, dessen Arbeitsleistung die berechtigte Leistungserwartung des Arbeitgebers nicht unerheblich unterschreitet, so dass dem Arbeitgeber ein Festhalten an dem unveränderten Arbeitsvertrag unzumutbar wird.