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Mietrecht

Die Wohnfläche bei der Miete

Die Wohnfläche spielt in der Regel bei drei Gesichtspunkten eine Rolle: Erstens bei der Frage, ob die Wohnung, weil kleiner als angegeben, mangelhaft ist, zweitens bei der Mieterhöhung anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete („Mietspiegelmiete“), drittens bei der Abrechnung der Betriebskosten.

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Wohnungsgröße und Mieterhöhung

Ist in einem Wohnungsmietvertrag die Wohnungsgröße falsch angegeben, also zu hoch oder zu niedrig, so stellen sich bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete („Mietspiegel-Miete”) zwei Fragen:

1. Errechnet sich die Miete nach der tatsächlichen Wohnungsgröße oder – jedenfalls innerhalb einer Toleranz von 10 % Abweichung – nach der im Vertrag angegebenen Wohnungsgröße?

2. Gilt für die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 % bzw. 15 % die tatsächlich innerhalb der letzten drei Jahre gezahlte Miete oder gilt eine fiktive, anhand der tatsächlichen Wohnungsgröße “umgerechnete”?