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Arbeitsrecht

Betriebsinterna im Internet

Immer häufiger tritt der Fall auf, dass Arbeitnehmer, die sich ungerecht behandelt fühlen, Informationen oder persönliche Meinungen zu ihrem Arbeitsverhältnis oder zum Betrieb des Arbeitgebers im Internet in sogenannten sozialen Netzwerken veröffentlichen. Dabei geht es vielen Mitarbeitern überhaupt nicht um eine konkrete Schädigungsabsicht, sondern sie wollen ihrem Unmut Ausdruck verleihen und eventuell auch Gleichgesinnte über das Internet ansprechen.

Solche Verhaltensweisen können für den Arbeitnehmer aber ganz erhebliche arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Auch andere rechtliche Folgen sind nicht ausgeschlossen.

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Mobbing am Arbeitsplatz

Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man ein systematisches, gezielt unkollegiales Verhalten, sei es im Verhältnis von Mitarbeitern untereinander oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Es geht um den „Krieg am Arbeitsplatz“ und damit um die vielfältigen, mehr oder minder subtilen Methoden, mit denen ein Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen von Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitgeber und/oder dem Betriebsrat „fertig gemacht“ wird.