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Verbraucherrecht

Nachbesserungsrecht des Verkäufers

Die vertragliche Hauptpflicht des Verkäufers ist es, die Kaufsache frei von Mängeln an den Käufer zu übergeben. Ob eine Sache mangelhaft ist, richtet sich vorrangig nach dem konkreten Vertragsinhalt, ansonsten nach den gesetzlichen Regelungen.

Zeigt sich nach Übergabe der Kaufsache ein Mangel, so muss der Käufer dem Verkäufer, bevor er weitergehende Ansprüche geltend machen kann, zunächst die Chance zur Nachbesserung geben.

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Pferderecht

Haftung für fehlerhafte Ankaufsuntersuchung

Der Verkäufer eines Pferdes haftet dann nicht für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung, wenn der Pferdekaufvertrag das Risiko der fehlerhaften Ankaufsuntersuchung unzweifelhaft dem Käufer zuweist; in diesen Fällen kann der Käufer nicht vom Pferdekaufvertrag zurücktreten (Oberlandesgericht Oldenburg, AZ: 5 U 159/14).

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Pferderecht

Zum Pferdekauf

Auf Pferdekaufverträge finden wie auf den Kauf „sonstiger Sachen“ die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Dies gilt natürlich auch für die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit, sodass auch Verträge über Tiere den üblichen Mängelgewährleistungsregeln unterliegen.

Das Landgericht Coburg hatte sich mit der Klage eines Pferdekäufers auseinanderzusetzen, der wegen eines behaupteten Charaktermangels und wegen fehlender Rittigkeit eines Pferdes die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt hat.