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Arbeitsrecht

Keine Anrechnung von Praktikum auf Probezeit für Auszubildende

Eine Berufsausbildung beginnt gemäß § 20 Satz 1 BBiG mit einer Probezeit von einem bis zu vier Monaten. Innerhalb dieser Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes ist diese Probezeit zwingend. Hierauf kann daher ein der Ausbildung unmittelbar vorangegangenes Praktikum nicht angerechnet werden, unabhängig vom Inhalt und der Zielsetzung des Praktikums (BAG, Urteil vom 19.11.2015 – 6 AZR 844/14).

Rechtsanwalt

Volker Nann

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Verbraucherrecht

Die Kündigung von Verträgen mit Fitnessstudios

Verträge mit Fitnessstudios sind häufig sehr schnell unterschrieben, da der Vorsatz, mehr Sport zu treiben, ein guter Vorsatz ist. Häufig wird aus der anfänglichen Euphorie aber eine Last, weil die Fitnessverträge generell über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder noch länger abgeschlossen werden. Häufig beinhaltet das sogenannte Kleingedruckte zudem automatische Vertragsverlängerungen, falls keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Diese Risiken kann man beispielsweise dadurch umgehen, dass zunächst eine Probezeit vereinbart wird.