Kategorien
Arbeitsrecht

Weiterbildung – Rückzahlungspflicht

Es ist weit verbreitet, dass Mitarbeiter, die auf Kosten des Arbeitgebers Fortbildungsmaßnahmen ergreifen, eine Rückzahlungsverpflichtungsvereinbarung unterschreiben. Üblicherweise ist in derartigen Vereinbarungen festgehalten, dass der Mitarbeiter die (entstandenen) Weiterbildungskosten zurückzahlen muss, wenn er z. B. die Ausbildung abbricht.