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Mietrecht

Schönheitsreparaturen und bei Vertragsbeginn unrenovierte Wohnung

Die Rechtsprechung zu formularmäßigen Wohnungsmietverträgen schreitet voran. Am 18.03.2015 erging vom Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil (VIII ZR 185/14) zu folgender Konstellation: Mieter übernimmt die Wohnung unrenoviert. Für das Renovieren von drei (von vier) Zimmern gewährt der Vermieter einen Nachlass von einer halben Monatsmiete. Der formularmäßige Mietvertrag verpflichtet den Mieter, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.

Die Merksätze des Bundesgerichtshofs hierzu lauten etwa wie folgt: