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Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag – Schwangerschaft – Arbeitsbeginn

Immer wieder hat es bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern zu Verunsicherung geführt, welche Konsequenzen es für die Arbeitsvertragsparteien hat, wenn eine Mitarbeiterin einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und dann vor dem eigentlichen Tätigkeitsbeginn schwanger wird.

§ 17 Mutterschutzgesetz regelt, dass die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig ist. Das Bundesarbeitsgericht hatte nun die Frage zu klären, ob dieser Kündigungsschutz für eine schwangere Frau auch schon dann greift, wenn sie zwar bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, aber die Arbeit noch nicht aufgenommen wurde.

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Verbraucherrecht

Die Kündigung von Verträgen mit Fitnessstudios

Verträge mit Fitnessstudios sind häufig sehr schnell unterschrieben, da der Vorsatz, mehr Sport zu treiben, ein guter Vorsatz ist. Häufig wird aus der anfänglichen Euphorie aber eine Last, weil die Fitnessverträge generell über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder noch länger abgeschlossen werden. Häufig beinhaltet das sogenannte Kleingedruckte zudem automatische Vertragsverlängerungen, falls keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Diese Risiken kann man beispielsweise dadurch umgehen, dass zunächst eine Probezeit vereinbart wird.