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Postings, Fotos oder Texte in sozialen Netzwerken – darf der Arbeitgeber deswegen fristlos kündigen?

In sozialen Netzwerken teilen viele Menschen mehr oder weniger offen ihr Leben mit Freunden und Bekannten. Es werden beispielsweise Zeitungsartikel kommentiert, Fotos veröffentlicht oder Veranstaltungen geplant. Soziale Netzwerke gehören mittlerweile für viele Menschen zum Privatleben. Doch wie privat sind solche sozialen Netzwerke?

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer wegen missliebiger Postings, Fotos oder Texten vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden.

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Betriebsinterna im Internet

Immer häufiger tritt der Fall auf, dass Arbeitnehmer, die sich ungerecht behandelt fühlen, Informationen oder persönliche Meinungen zu ihrem Arbeitsverhältnis oder zum Betrieb des Arbeitgebers im Internet in sogenannten sozialen Netzwerken veröffentlichen. Dabei geht es vielen Mitarbeitern überhaupt nicht um eine konkrete Schädigungsabsicht, sondern sie wollen ihrem Unmut Ausdruck verleihen und eventuell auch Gleichgesinnte über das Internet ansprechen.

Solche Verhaltensweisen können für den Arbeitnehmer aber ganz erhebliche arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Auch andere rechtliche Folgen sind nicht ausgeschlossen.