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Mietrecht

Teilweise Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel

In einem weiteren Urteil vom 18.03.2015 (VIII ZR 21/13) hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Jahres 2010 bestätigt sich, wonach in einem Formularvertrag die in verschiedenen einzelnen Sätzen stattfindende Überwälzung der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam ist, wenn nur ein Teil davon unwirksam ist.