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Arbeitsrecht

Bezahlung von Überstunden

Unter besonderen Umständen ist ein Arbeitgeber berechtigt, für die Beschäftigten Überstunden anzuordnen. Beispiele hierfür sind personelle Engpässe durch eine Krankheitswelle im Betrieb oder vorübergehendes zusätzliches Arbeitsaufkommen. Beschäftigte können die Ableistung von Überstunden ablehnen, wenn sie an einem Arbeitstag insgesamt mehr als 10 Arbeitsstunden arbeiten sollen und innerhalb der nächsten sechs Monate keinen Freizeitausgleich erhalten werden.