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Unternehmensinsolvenz und Arbeitnehmer

Die jüngsten Nachrichten zeigen, dass nicht nur kleinere, sondern auch große Unternehmen in eine existenzielle Krise geraten können mit der Folge, dass ein Insolvenzantrag des Unternehmens unabdingbar ist.

Derartige Unternehmensinsolvenzen unterliegen bestimmten rechtlichen Grundlagen, das primäre Ziel eines Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung. Das gesamte Vermögen des insolventen Unternehmens soll hierbei veräußert und der Erlös (nach Abzug der Verfahrenskosten) auf die Gläubiger gleichmäßig/quotal verteilt werden.