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Arbeitsrecht

Betriebsinterna im Internet

Immer häufiger tritt der Fall auf, dass Arbeitnehmer, die sich ungerecht behandelt fühlen, Informationen oder persönliche Meinungen zu ihrem Arbeitsverhältnis oder zum Betrieb des Arbeitgebers im Internet in sogenannten sozialen Netzwerken veröffentlichen. Dabei geht es vielen Mitarbeitern überhaupt nicht um eine konkrete Schädigungsabsicht, sondern sie wollen ihrem Unmut Ausdruck verleihen und eventuell auch Gleichgesinnte über das Internet ansprechen.

Solche Verhaltensweisen können für den Arbeitnehmer aber ganz erhebliche arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Auch andere rechtliche Folgen sind nicht ausgeschlossen.