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Mietrecht

Steht überhöhter Wohnbedarf einer Eigenbedarfskündigung entgegen?

Ein Vermieter hatte ordentlich gekündigt, weil sein Sohn die rund 130 m² große Wohnung während seines Studiums benötige. Der Sohn beabsichtige, die Wohnung gemeinsam mit einem langjährigen Freund und gegebenenfalls weiteren Kommilitonen zu beziehen. Der Bundesgerichtshof hat das die Räumungsklage abweisende Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, was einen weitgehenden Erfolg des Vermieters bedeutet (Urteil vom 04.03.2015 – VIII ZR 166/14).