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Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer, ob er in Vollzeit, in Teilzeit, als Praktikant, ob er haupt- oder nebenberuflich (zum Beispiel als Aushilfe) tätig ist, hat Anspruch auf ein Zeugnis. Dies schreiben § 109 Gewerbeordnung und § 16 Berufsbildungsgesetz vor.

Ein einfaches Zeugnis bescheinigt die Dauer des Arbeitsverhältnisses und enthält eine kurze Tätigkeitsbeschreibung.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beurteilt die Leistung und Führung des Arbeitnehmers. Zumindest bei leitenden Angestellten oder Arbeitnehmern in gehobenen, verantwortungsvollen Positionen ist das qualifizierte Zeugnis die Regel.

Beachten müssen alle Arbeitnehmer, dass Sie ein Zeugnis nicht automatisch erhalten, sondern es anfordern müssen.