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Verbraucherrecht

Kreditkündigung durch Kunden

Das Landgericht Paderborn hat jüngst in einer Entscheidung zu einem für eine Fahrzeugfinanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag entschieden, dass die Modalitäten für die Kündigung auch eines befristeten Darlehensvertrages klar und transparent aus den Vertragsunterlagen hervorgehen müssen, insbesondere wenn der Darlehensnehmer Verbraucher ist.

In dem vom Landgericht Paderborn entschiedenen Fall enthielten die Vertragsunterlagen die sogenannten Standardinformationen für Verbraucherkredite und eine Widerrufsbelehrung. Sofern solche befristeten Darlehensverträge ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Bank beinhalten, müssen solche Verträge nach Ansicht des Landgerichts auch klare und verständliche Regelungen haben, unter welchen Bedingung der Verbraucher im Sinne der Regelung des § 314 BGB den Vertrag auch vor Vertragsende außerordentlich kündigen kann.

Bei befristeten Darlehensverträgen mit Verbrauchern sind auch die Regelungen zu einer außerordentlichen Kündigung so zu fassen, dass für den Verbraucher ohne weiteres erkennbar ist, ob und unter welchen Bedingungen er zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein kann (LG Paderborn – AZ: 3 O 408/17).

Rechtsanwalt

Volker Nann