Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen gängigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zur Kündigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Dies betrifft die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, sämtliche auftretende Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder der Auslegung von arbeitsvertraglichen, betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen. Wir beraten Sie von A wie Abfindung über K wie Kündigung bis hin zu Z wie Zahlungsansprüche. Damit wir unsere Beratungsleistungen für Sie und die Vertretung Ihrer Interessen bestmöglich wahrnehmen können, bilden wir uns auch im Arbeitsrecht regelmäßig und intensiv fort.

Auch für die Durchführung von Workshops oder betriebsinternen arbeitsrechtlichen Fortbildungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Diesen Schwerpunkt haben:

Volker Nann

Dr. Klaus Machanek

Annika Schmidt