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AGB-Recht Verbraucherrecht

Zur Kündigung von in elektronischer Form geschlossenen Verträgen

Mittlerweile können eine Vielzahl von Verträgen in digitaler Form über das Internet abgeschlossen werden. Nicht selten finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser „Online-Anbieter“ Regelungen, wonach die Kündigung des Vertrages zur Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) bedürfe und im Übrigen die Kündigung per Telefax oder per Post zu erfolgen habe. Üblicherweise ist ergänzend ausgeführt, dass die Kündigung in elektronischer Form ausgeschlossen ist.

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AGB-Recht

Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter AGB versteht man Vertragsbedingungen, die den Vertragsinhalt mitgestalten sollen. Auf die Art und Rechtsnatur des Vertrages, der durch AGB zumindest mitgestaltet werden soll, kommt es nicht an. Die per AGB eingeführten Vertragsbedingungen können Regelungen jeglicher Art sein, so dass zum Beispiel Fragen des Eigentumsüberganges, Gewährleistungsfragen, Zahlungsbedingungen, deliktische Ansprüche, prozessuelle Fragen oder auch Klauseln über die Art und Weise des Vertragsschlusses in ihnen festgehalten werden können, aber auch solche über die Freizeichnung des Verwenders von der der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.