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Arbeitsrecht

Betriebsstilllegung und Kündigung

Die Anforderungen an Arbeitgeber, damit eine betriebsbedingte Kündigung der gerichtlichen Überprüfung standhält, sind insbesondere unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes sehr hoch.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine geplante Betriebsstilllegung eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen rechtfertigt.

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Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung „automatisch“ eine Abfindung zustehen würde. Diese „Erwartungshaltung“ entspricht aber nicht den gesetzlichen Regelungen.

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Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitsgeber ist, dass alle Aufgaben und Tätigkeiten, die der betroffene Mitarbeiter bisher wahrgenommen hat, bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wegfallen oder umorganisiert werden. Demgemäß sind die Anforderungen an den Arbeitgeber, eine betriebsbedingte Kündigung in einem Kündigungsschutzverfahren erfolgreich zu begründen, sehr hoch. Der Arbeitgeber muss bei einer betriebsbedingten Kündigung konkret darlegen, auf Grund welcher einzelnen Maßnahmen und Faktoren der Arbeitsplatz, also die Tätigkeiten, die der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrages bisher ausgeübt hat, nachhaltig wegfällt.