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Arbeitsrecht

Nebentätigkeit

Immer wieder stellt sich die Frage, ob und in welchem Rahmen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nachgehen dürfen oder ob der Arbeitgeber die Aufnahme einer Nebentätigkeit gar verbieten darf.

Grundsätzlich ist es allein Sache des Beschäftigten, was er in seiner Freizeit macht. Folglich ist auch die Aufnahme einer Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt, ob als Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber oder auch bei einem anderen Arbeitgeber. Gleiches gilt für eine selbstständige Beschäftigung und für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Das folgt in Deutschland aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Es gibt allerdings Grenzen für eine Nebentätigkeit.

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Vergütung von Überstunden

Fleiß soll belohnt werden, weshalb gilt, dass Überstunden zu bezahlen sind. Dies gilt im deutschen Arbeitsrecht auch dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine entsprechenden Regelungen bestehen. Die Überstundenvergütung ist gleich hoch wie die normale Vergütung pro Stunde.

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Muss eine Entschädigung für Mehrarbeit versteuert werden?

Die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit ist in § 3 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz geregelt. Überschreitet ein Beschäftigter auf Weisung des Arbeitsgebers die gesetzliche Höchstarbeitszeitgrenze, handelt es sich um sog. „rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit“. Leistet der Arbeitsgeber für diese Mehrarbeit dann Zahlungen, muss sich der steuerpflichtige Beschäftigte im Rahmen seiner Steuererklärung mit der Frage auseinandersetzen, ob diese Zahlungen als Arbeitslohn zu versteuern sind oder als Schadensatz steuerfrei bleiben können.