Die Wohnfläche spielt in der Regel bei drei Gesichtspunkten eine Rolle: Erstens bei der Frage, ob die Wohnung, weil kleiner als angegeben, mangelhaft ist, zweitens bei der Mieterhöhung anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete („Mietspiegelmiete“), drittens bei der Abrechnung der Betriebskosten.
Schlagwort: Wohnungsmiete
Die Rechtsprechung zu formularmäßigen Wohnungsmietverträgen schreitet voran. Am 18.03.2015 erging vom Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil (VIII ZR 185/14) zu folgender Konstellation: Mieter übernimmt die Wohnung unrenoviert. Für das Renovieren von drei (von vier) Zimmern gewährt der Vermieter einen Nachlass von einer halben Monatsmiete. Der formularmäßige Mietvertrag verpflichtet den Mieter, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Merksätze des Bundesgerichtshofs hierzu lauten etwa wie folgt:
Bei zwei getrennten Mietverträgen über eine Wohnung einerseits und eine Garage andererseits werden zwei Mietverhältnisse vorliegen, die unabhängig voneinander gekündigt werden können, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen die Annahme, dass ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garage vorliegt.